Gravel Rides

Landschaftlich sehr reizvolle Gravel Rides durch die Wälder und Täler von Aachen in die Nordeifel auf zwei verschiedenen Streckenlängen. Teilnehmen können selbstverständlich auch E-Bike Fahrer.

Ganz wichtig: die Gravel Rides sind keine Rennen, bitte beachtet daher die StVO.

Allgemeines

Im Starterpaket für jeden Teilnehmer:

  • 2-Tagesticket 3RIDES-Festival (Freitag & Samstag)
  • 3RIDES-Musette inkl. Startnummer mit Timing-Chip & Sponsoren-Beilagen
  • Einjährige Mitgliedschaft im Radclub mit Zugriff auf über 30 Rabatte und andere Vorteile prominenter Marken (hier weitere Infos)
  • Dextro Energy Sportfood & 3RIDES-Trinkflasche 
  • 3RIDES Finisher-Medaille & Urkunde
  • Downloadbarer GPX Track
  • Streckenposten auf der Strecke, am Start und im Ziel
  • Verpflegungsstationen: Dextro Energy Sportfood, Wasser, Bananen, Kekse, Weingummi, Waffeln
  • ROSE Bikes-Technik-Support
  • Perfekte Beschilderung auf der Strecke
  • Toiletten & Umkleiden an Start/Ziel
  • Depot für Wertsachen an Start/Ziel
  • Parc Fermé (bewachter Fahrradparkplatz) im Ziel

Startgeld:
Gravel Ride80: 50,00 Euro
Gravel Ride120: 55,00 Euro

Die Strecken

Gravel Ride80 – das Aachener Umland erkunden

Datum: 14.05.2022

Start: ab 10.00 Uhr

In Zahlen: 80 km, 1.140 Höhenmeter

Verpflegungs-Stationen: 2

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Die Strecke: Das Aachener Umland hat auch offroad viel zu bieten, das zeigt der „Gravel Ride80“-Parcours. Nach dem Start auf dem 3RIDES-Gelände führt der Weg ins Saubachtal, an der ehemaligen belgischen Kaserne Camp Astrid und am Eschweiler Stadtwald über schwach welliges Gelände vorbei in Richtung Eifel. Im Zweifaller Wald warten Rampen von 15% und mehr auf dich – doch wunderschöne lauschige Waldpassagen mit Blicken auf Hochmoor-Gebiete entschädigen für alle Anstrengungen. Hinter Rott biegt die Strecke wieder ab in Richtung Aachen: durch den Süden und Westen von Aachen, entlang von „Bergen“ zwischen 200 und knapp 400 m Höhe zum Ziel auf dem CHIO-Gelände.

Wichtig: Der Charakter der Veranstaltung ist kein Wettbewerb, die Straßenverkehrsordnung muss stets eingehalten werden. Die Touren können auch mit dem MTB absolviert werden.

Gravel Ride120 – Höhenmeter galore

Datum: 14.05.2022

Start: ab 9.00 Uhr

In Zahlen: 120 km, 1.740 Höhenmeter

Verpflegungs-Stationen: 3

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Die Strecke: Im Aachener Umland lassen sich viele, viele Höhenmeter tanken, gerade auch abseits der Straßen – wie der anspruchsvolle „Gravel Ride120“-Parcours eindrucksvoll demonstriert. Über 1.700 Höhenmeter sammelt der Schotter- und Waldwege-Fan auf dieser Strecke, die nach dem Start auf dem 3RIDES-Gelände ins Saubachtal führt, an der ehemaligen belgischen Kaserne Camp Astrid und am Eschweiler Stadtwald über schwach welliges Gelände vorbei in Richtung Eifel. Bei Zweifall fangen die Rampen an, die gerne auch zweistellige Werte erreichen. Im Kalltal geht es vorbei an stattlichen Erhebungen wie dem Ochsenkopf (485 m) zur Dreilägerbachtalsperre. Hier fängt das letzte Drittel der Strecke an – das Härteste ist geschafft! Hinter Rott führt die Strecke straight in Richtung Aachen: durch den Süden und Westen von Aachen, entlang von „Bergen“ zwischen 200 und knapp 400 m Höhe zum Ziel auf dem CHIO-Gelände.

Wichtig: Der Charakter der Veranstaltung ist kein Wettbewerb, die Straßenverkehrsordnung muss stets eingehalten werden. Die Touren können auch mit dem MTB absolviert werden.

Teilnahmebedingungen

Anmeldung

1.0 Jeder Teilnehmer muss am Tag der Veranstaltung das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben. Wenn ein Teilnehmer das Mindestalter von 18 Jahren noch nicht erreicht hat, wird er nicht zu der Veranstaltung zugelassen, auch wenn ihn ein Familienmitglied begleitet.

1.1 Der Teilnehmer darf nur an der Veranstaltung teilnehmen, wenn er

  • das entsprechende Anmeldeformular wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt hat.
  • die Anmeldegebühr vollständig bezahlt hat.
  • den allgemeinen Teilnahmebedingungen zugestimmt hat.

1.2 Nachdem das Startgeld bezahlt wurde, besteht keine Möglichkeit der Rückerstattung.

1.3 Wenn die Veranstaltung aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht stattfinden kann, wird die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet.

1.4 Der Zugang zu den Verpflegungsposten entlang der Strecke ist nur für registrierte Teilnehmer möglich.

1.5 Das Startticket ist streng persönlich und darf nicht an dritte übertragen werden. Namensänderungen sind nur gegen eine Gebühr in Höhe von 10,00 Euro möglich.

1.6 Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

Verhalten

2.0 Bei den 3RIDES Fahrten handelt es sich um keinen Wettbewerb und kein Radrennen. Es gibt daher keine Straßensperren. Während aller Fahrten gilt die Straßenverkehrsordnung, die unbedingt
und zu jeder Zeit eingehalten werden muß. Es gibt keinerlei Ausnahmeregelungen, das heißt die üblichen Straßenverkehrsregeln gelten immer. Zu beachten sind insbesondere das absolute
Linksfahrverbot, das Einhalten der Verkehrsregeln, der Ampelregelungen sowie der Anweisungen des
Straßen- & Streckenpersonals. Bei Nichtbeachtung droht eine Disqualifikation und der Ausschluss von zukünftigen 3RIDES Veranstaltungen. Jede Zuwiderhandlung wird außerdem von den
Sicherheitsbehörden geahndet.

2.1 Nebeneinander Radfahren ist mit maximal 2 Personen erlaubt, sofern dies keine Behinderung darstellt. Die Polizei kann das Strafrecht für gefährliches Verhalten im Straßenverkehr durchsetzen und führt zu diesem Zweck Kontrollen durch.

2.2 Die Teilnehmer müssen andere Verkehrsteilnehmer und Anwohner respektieren.

2.3 Die Teilnehmer nehmen Rücksicht auf Natur und Umwelt und entsorgen ihre Abfälle (einschließlich Bananenschalen) in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern am Start, an den Verpflegungsposten und am Ziel.

2.4 Die Teilnehmer sind sich aller mit der Teilnahme verbundenen Risiken voll bewusst. Die Teilnehmer achten auf ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer.

2.5 Die Benutzung von Begleitfahrzeugen ist verboten.

2.6 Die Teilnehmer müssen den Anweisungen der Polizei und des Veranstalters (einschließlich der Verkehrsleiter) unverzüglich Folge leisten.

2.7 Teilnehmer können bei Fehlverhalten und Nichteinhaltung dieser Verhaltensregeln von der Ausfahrt ausgeschlossen werden. Die Rahmennummer wird dann an Ort und Stelle beschlagnahmt. Diese Teilnehmer sind auch von der Teilnahme an den nächsten 3RIDES Veranstaltungen ausgeschlossen.

2.8 Bei den Ausfahrten ist der Personalausweis stets mitzuführen.

Haftung

3.0 Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die der Teilnehmer infolge seiner Teilnahme erleidet, es sei denn, diese Schäden sind die unmittelbare Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für schwerwiegende Schäden, wie z. B. alle möglichen Schäden infolge von Verletzungen oder Tod. Der Veranstalter haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Lohn- und Krankheitskosten, entgangenen Gewinn, unabhängig davon, wie sie entstanden sind.

3.1 Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Risiko von Schäden versichert sein, die ihm oder seinen Hinterbliebenen durch Tod, Verletzung oder Krankheit aufgrund seiner Teilnahme an der Veranstaltung entstehen können.

3.2 Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von der Haftung für Schäden frei, die Dritten infolge von Handlungen oder Unterlassungen entstehen, die dem Teilnehmer im Zusammenhang mit der Veranstaltung zuzurechnen sind. Der Teilnehmer muss ausreichend gegen das Risiko der Haftung für solche Schäden versichert sein.

3.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Kleidungsstücke oder sonstiges Eigentum der Teilnehmer.

Fahrrad / Zubehör

4.0 Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrades selbst verantwortlich. Insbesondere ist auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten.

4.1 Bei Liegerädern und Handbikes muss aus Sicherheitsgründen ein Fahrradwimpel in einer Höhe von 1,60m befestigt werden.

4.2 Bahnräder, Singlespeeds oder Fixies sind nur dann zugelassen, wenn sie über eine Freilaufnabe und zwei voneinander unabhängigen Bremsen verfügen.

4.3 Aus Sicherheitsgründen sind folgende Anbauteile nicht zugelassen:

  • Scheibenräder vorn / hinten
  • Triathlon, Hörner- bzw. Deltalenker
  • Trinkflaschen aus Glas oder anderen zerbrechlichen Materialien
  • Fahrradanhänger aller Art

Helmpflicht, Bekleidung und Startnummer

5.0 Bei allen 3RIDES Ausfahrten besteht Helmpflicht.

5.1 Für die Art der Bekleidung besteht keine gesonderte Vorschrift. Sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Zudem ist es nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren.

5.2 Die von uns ausgegebenen Startnummern (Helmaufkleber und Sattelstütznummer) und der 3RIDES Erkennungsaufkleber müssen angebracht werden. Sie dienen zur Identifikation und sind daher gut sichtbar und in voller Größe auf den dafür vorgesehenen Stellen zu befestigen. Die Helmnummer dient u.a. auch dazu, damit der Foto-Dienstleiter Sportograf jeden Teilnehmer zuordnen kann.

Video- und/oder Audioaufzeichnungen

6.0 Von der Veranstaltung können Bild- und/oder Tonaufnahmen gemacht werden. Es ist auch möglich, dass der Teilnehmer die Gelegenheit erhält, für ein Foto zu posieren. Die im Rahmen der Veranstaltung gemachten Bild- und/oder Tonaufnahmen sind Eigentum des Veranstalters, unabhängig davon, ob sie dem Teilnehmer oder Dritten zur Verfügung gestellt werden.

6.1 Der Teilnehmer erteilt dem Veranstalter im Voraus die Genehmigung zur Veröffentlichung von Bild- und/oder Tonaufnahmen, auf denen der Teilnehmer zu sehen ist und auf denen sein Name genannt wird, für Kommunikations- und Werbezwecke des Veranstalters.

Datenschutz und Cookie-Erklärung

7.0 Der Veranstalter hält es für wichtig, dass datenschutzsensible Daten mit Sorgfalt verarbeitet und geschützt werden. Deshalb informieren wir Sie in unserer Datenschutzerklärung darüber, wie Ihre Daten verarbeitet werden, zu welchen Zwecken personenbezogene Daten verarbeitet werden, wie Sie Ihre Datenschutzrechte ausüben können und über weitere Informationen, die von Bedeutung sein können.

Rechtsstreitigkeiten

8.0 Auf alle Rechtsverhältnisse, die zwischen dem Veranstalter einerseits und dem Teilnehmer andererseits entstehen können, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

8.1 Bei Streitigkeiten, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden sich die Parteien zunächst beraten, um die Streitigkeit gütlich beizulegen. Gelingt dies den Parteien nicht, so wird eine Streitigkeit im Sinne des vorstehenden Absatzes ausschließlich durch das zuständige Gericht am Sitz des Veranstalters entschieden.


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